Freitag, 1. Februar 2008

Der Dr. Klein Allfinanz-Service

1. Ratenkredite: Vorsicht bei Lockvogelangeboten
2. Energieausweis bald auch für Altbauten Pflicht


1. Ratenkredite: Vorsicht bei Lockvogelangeboten

Wer einen Ratenkredit braucht, hat die Wahl zwischen vielen günstigen Angeboten. Scheinbar. Denn das vermeintlich günstige Angebot entpuppt sich oft als reines Lockvogelangebot. Der tatsächliche Zinssatz liegt häufig viel höher. Wie kommt das? Schuld sind so genannte bonitätsabhängige Zinssätze.

Was sind bonitätsabhängige Zinssätze? Wird ein Kredit beantragt, prüfen die Banken zunächst, ob der Kunde auch kreditwürdig ist. Dazu wird eine so genannte Schufa-Auskunft über Risikoprofil, Einkommen und eventuell vorhandene andere finanzielle Verpflichtungen eingeholt. Hatte der Kunde in der Vergangenheit bereits Probleme mit der Rückzahlung eines Kredites, wirkt sich das negativ auf seine Kreditwürdigkeit beziehungsweise Bonität aus.

Auch Merkmale wie die Anschrift (aus der ersehen wird, in welchem sozialen Wohnumfeld der Antragsteller lebt), die Zahl der Kinder und das Alter des Antragsstellers haben Einfluss auf die Bonitätsbewertung. Weitere Kriterien sind beispielsweise das Vermögen, Sicherheiten, die Höhe der monatlichen Ausgaben sowie der Bildungsstand, die berufliche Qualifikation und der Arbeitgeber.

Der individuelle Zinssatz ergibt sich bei Angeboten mit bonitätsabhängigen Zinsen erst nach der Prüfung der Bonität. Bei über 90 Prozent aller Kunden ist dieser dann viel höher als in der Werbung angegeben. So wirbt beispielsweise die Fortis mit einem Zinssatz von 4,99 Prozent, der tatsächliche Zins liegt oft jedoch bei 12,49 Prozent. Bei diesen Schaufensterzinsen handelt es sich also um reine Lockvogelangebote, mit denen Kunden geködert werden sollen. Privatkunden haben in der Regel keine realistische Chance, diese Konditionen zu erhalten.

Bonitätsabhängige Zinsen erkennt man am einfachsten an dem Wort "ab" oder an einem Stern hinter dem Angebot. Diesen Zins bekommt nur eine geringe Kundenzahl - oft nicht einmal die, deren Bonität allgemein als positiv eingestuft werden kann. Für den Kunden ist die eigene Bonität aufgrund nicht vorhandener Transparenz der Bewertungsgrundlagen ohnehin nur schwer nachvollziehbar.

Der Kreditvergleich wird dem Kunden auch dadurch erschwert, dass er den individuellen Zinssatz erst nach Angabe aller persönlichen Daten erfährt. Das bedeutet häufig, dass er den gesamten Prozess der Datenabgabe bei mehreren Anbietern durchspielen muss, um schließlich die Endergebnisse vergleichen zu können.

Fazit: Von bonitätsabhängigen Zinsen können nur die wenigsten Kunden profitieren. Oft ist der Zinssatz bis zu dreimal höher als der in der Werbung genannte. Welche Kriterien man erfüllen muss, um die günstigen Zinsen zu erhalten, bleibt im Unklaren.

2. Energieausweis bald auch für Altbauten Pflicht

Ab Juli wird der Energieausweis auch für Altbauten Pflicht. Der Energieausweis dient - wie auch die Energielabel an Haushaltsgeräten - als Endverbraucherinformation über die energetischen Eigenschaften eines Objektes.

Bereits im Jahr 1995 wurde der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach Energieeinsparverordnung, kurz: EnEV) für alle Neubauten bei Errichtung verpflichtend. In diesem Jahr folgt nun der nächste Schritt: Ab Juli haben auch die Vermieter oder Verkäufer von Wohnungen in Altbauten, deren Bau bis 1965 abgeschlossen war, die Verpflichtung, allen Miet- oder Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen. Dem Energiebedarfsausweis ist die energetische Qualität eines Gebäudes zu entnehmen - entsprechend einer Energieverbrauch - Expertise, erstellt von einem qualifizierten Fachunternehmen. Der Ausweis bietet also einen Überblick über den Energieverbrauch eines Gebäudes.

Die Vorlagepflicht eines Energieausweises bei Altbauten kann für Bewegung auf dem Immobilienmarkt sorgen, denn damit werden alle Gebäude energetisch klassifiziert und vergleichbar sein. Diese Klassifizierung kann sowohl bei Interessenten als auch bei Eigentümern zum Umdenken führen.

Besitzer energetisch geringwertiger Altbauten können nach einer energetischen Sanierung ihrer Objekte mit größerer Anziehungskraft für Miet- und Kaufinteressenten rechnen. Denn durch energetische Sanierungen können bis zu 80 Prozent der ursprünglichen Energiekosten gespart werden.

Wer die Attraktivität seiner Immobilie in energetischer Hinsicht steigern will, kann auf Fördermittel zurückgreifen. Eine Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen oder über Zuschüsse im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.

Die Vorteile des Programms für die Immobilienbesitzer sind unter anderem: niedrig verzinste Darlehen, ein Tilgungszuschuss (bei Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau), 100-Prozent- Finanzierung (einschließlich Nebenkosten) und langfristige Finanzierungen bei Altbauten. Der umfassende Energiecheck eines Energieberaters, der jeder geförderten Sanierung vorgestellt sein muss, wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 250 Euro bezuschusst.

Anträge auf KfW-Förderung können allerdings nicht direkt, sondern nur über die Banken oder Finanzierungsvermittler wie Dr. Klein beantragt werden. Ganz neu bei Dr. Klein: KfW-Darlehen sind jetzt auch separat - also nicht mehr zwingend als ein Bestandteil einer Gesamtfinanzierung - möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.drklein.de/baufinanzierung-kfw.html.

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.


-dpa-

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