Donnerstag, 24. Januar 2008

Erneuerbare Energierichtlinie - letzte Kyoto-Chance für Österreich!

Solarvoraussetzung im Wohnbau könnte bis 2020 über 1,2 MioTonnen CO2 einsparen

Gestern präsentierte die EU-Kommission Brüssel den Entwurf der neuen EU-Richtlinie zur erneuerbaren Energie. Diese soll noch vor den Wahlen zum Europaparlament 2009 beschlossen werden. Für Österreich bietet sich die Chance, erstmals rechtliche Rahmenbedingungen zu erneuerbarer Energie im Wärmebereich zu schaffen, der derzeit für über 50% des Gesamt-Energieverbrauchs verantwortlich ist.

"Durch den sinnvollen Einsatz erneuerbarer Energien hat Österreich eine letzte Chance, die gesetzten Kyotoziele bis 2012 doch noch zu erreichen", erklärt Roger Hackstock, Geschäftsführer von Austria Solar. Mit Solarwärmeanlagen könnten bis 2020 über 1,2 Mio Tonnen CO2 bei der Wärmeversorgung von geförderten Neubauten und Sanierungen eingespart werden.

Wärmebereich im Klimaschutz bisher vernachlässigt

Obwohl der Anteil am Österreichischen Gesamtenergieverbrauch etwas mehr als die Hälfte beträgt, stand der Wärmebereich bislang nicht im Fokus der österreichischen Klimaschutzpolitik. Es fehlte der entsprechende rechtliche Rahmen, wie er bei Treibstoffen und Stromerzeugung gegeben ist.

Nun wurden EU-Bio-Treibstoff- und Ökostrom-Richtlinie um den Bereich der Wärmeenergie ergänzt und zur EU-Richtlinie Erneuerbare Energie zusammengefasst. Somit wurde erstmals die Chance geschaffen, die Verwendung erneuerbarer Energie in diesem wichtigen Bereich auch national gesetzlich zu stärken. Spätestens drei Jahre nach in Kraft treten der neuen Verordnung müssen die Länder in die Umsetzung gehen - wirksam wird die neue Richtlinie also bereits in der Kyotoperiode 2010 bis 2012.

"Alle Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, eine rasche Zustimmung von EU-Parlament und dem Europäischen Rat der Energieminister zur EU-Richtlinie Erneuerbare Energie herbeizuführen", so der Präsident des Europäischen Solarverbandes ESTIF Gerhard Rabensteiner. Besonders vom Umweltmusterland Österreich wird seitens der EU-Kommission erwartet, hier eine aktive Rolle einzunehmen.

Solarvoraussetzung als Klimaschutzmaßnahme

Mit in Kraft treten der neuen EU-Richtlinie zwischen 2008 und 2010 muss die österreichische Regierung eine Reihe neuer Instrumente schaffen, um die Senkung der CO2-Emissionen aktiv voran zu treiben. Die Bereitung von Warmwasser und Heizenergie durch Solarwärme ist der einfachste und logischste Schritt, um CO2 im Wärmebereich effektiv einzusparen.

Ein sinnvolles neues Instrument wäre daher die Einführung der Voraussetzung von thermischen Solaranlagen in der Wohnbauförderung, wie das bereits seit 2006 in der Steiermark der Fall ist. Dies würde ein Solarmarktvolumen von rund 1,4 Millionen Quadratmeter Sonnenkollektoren jährlich bis 2020 bewirken, mit 20.000 gesicherten Vollzeitarbeitsplätzen.

"Die heimische Solarwärmebranche ist ohne weiteres in der Lage, einen derartig steigenden Solarmarkt im Inland auch zu beliefern", so Hackstock.

Solarvoraussetzung europaweiter Trend

Die Voraussetzung von thermischen Solaranlagen in der Bauordnung oder Wohnbauförderung wird in Europa schon heute zunehmend Thema. In Spanien und Portugal ist die Solarvoraussetzung in der Bauordnung bereits seit 2006 gesetzlich verankert, was zur Dynamisierung der Branche führte und die Solarenergienutzung massiv vorangetrieben hat.

In Österreich ist die Steiermark bundesweiter Vorreiter - hier ist die Wohnbauförderung bereits seit Mai 2006 an den Einbau von solarer Warmwasserbereitung gekoppelt.


-apa, ots -

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